Blog

Sind Sie bereit für das digitale Hinweisgeberschutzgesetz?

Zur Blogübersicht

Sind Sie bereit für das digitale Hinweisgeberschutzgesetz?

16.03.2023

2:10 Min.

Lesedauer

Mit Flowers-Software als digitales Hinweisgebersystem können Sie die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie leicht umsetzen. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen für das digitale Hinweisgeberschutzgesetz schon bereit ist und was Sie wissen und tun müssen.

Die EU Whistleblower Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz) verpflichtet Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitenden sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors zur Implementierung eines Whistleblower-Systems.

Mit Flowers-Software als digitales Hinweisgebersystem können Sie die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie leicht umsetzen. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen für das digitale Hinweisgeberschutzgesetz schon bereit ist und was Sie wissen und tun müssen.

Wer ist betroffen?

Organisationen ab 50 Mitarbeitern müssen sichere Hinweisgebersysteme einführen. Firmen mit 50-249 Mitarbeitern haben eine Übergangszeit bis Dezember 2023. Der öffentliche Sektor ist ebenfalls betroffen: Staatliche Stellen ab 50 Mitarbeitern und Städte und Kommunen mit mehr als 10 000 Einwohnern fallen unter das Gesetz.

Was sind die gesetzlichen Auflagen?

  • Whistleblower können zwar frei entscheiden, ob sie interne Meldungen oder Hinweise über die externe Meldestelle abgeben möchten, das Gesetz sieht jedoch vor, dass interne Meldestellen vorrangig genutzt werden sollen.
  • Unternehmen sollen daher Anreize schaffen, damit Hinweisgeber bevorzugt auf die internen Meldekanäle zurückgreifen, ohne jedoch die Abgabe von Meldungen an externe Meldestellen zu behindern. Unternehmen sollen z. B. klare und leicht zugängliche Informationen über die Nutzung des internen Meldeverfahrens bereitstellen.
  • Das Verfahren der Meldungsabgabe muss mündlich oder schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich sein. Voraussetzung hierbei ist, dass es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen, die Gesundheit/Leben gefährden, handelt.
  • Die interne Meldestelle muss Hinweisgebern innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen.
  • Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle die hinweisgebende Person darüber informieren, welche Maßnahmen in Folge ergriffen wurden. Zum Beispiel die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde.
  • Das Gesetz verpflichtet Meldestellen dazu, anonyme Hinweise zu bearbeiten und Vorkehrungen zu treffen, um eine anonyme Kommunikation mit den meldenden Personen zu ermöglichen.
  • Wie in der Richtlinie gefordert, will das Gesetz mögliche Repressalien gegen Whistleblower verbieten und die Beweislastumkehr geltend machen. Der Arbeitgeber muss somit nachweisen, dass zwischen einer Kündigung eines Mitarbeiters und der Meldung von Missständen keinerlei Verbindung besteht.
  • Sollte die hinweisgebende Person jedoch Repressalien erleiden, kann sie ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Dies soll sowohl für Angestellte als auch Beamte gelten.

Überblick über den Whistleblower Prozess

Mit welchen Sanktionen können nicht konforme Unternehmen rechnen?

  • Im Falle der Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen sieht das Gesetz Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen vor.
  • Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten nach § 30 OWiG mit einer Geldbuße geahndet werden. Darunter fallen z. B. das Behindern von Meldungen oder das Ergreifen von Repressalien, aber auch das wissentliche Offenlegen unrichtiger Informationen.
  • Der hinweisgebenden Person ist bei einem Verstoß gegen das Repressalienverbot der daraus entstehende Schaden zu ersetzen. Hinweisgebende können Schadensersatz auch bei immateriellen Schäden verlangen.
  • Personen, die falsche Informationen weitergeben – vorsätzlich oder grob fahrlässig – müssen für den entstandenen Schaden aufkommen.

Flowers macht die Prozesskonformität einfach

Mit Flowers-Software können Sie digitale, transparente Workflows definieren, die den Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie entsprechen. Lesen Sie hier mehr über unsere Whistleblower Software.

Warum Flowers? Ganz einfach:

100% kostenlose Beratung
Maximale Kosteneinsparungen
Flexibel & anpassbar
All-in-One-Lösung
Persönlicher Support
Für alle Branchen & SMEs
Gratis Live-Demo
Ihre Bedürfnisse sind Priorität

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Flowers Ihrem Unternehmen helfen kann, das Whistleblower-Gesetz einzuhalten?

Dann fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Beratung & Live-Demo unserer Software an!

Buchen Sie hier Ihren Termin:

Weitere interessante Artikel

Allgemein

3-Wege-Abgleich im Mittelstand: Definition, Nutzen, KPIs und Umsetzung mit Flowers

Der 3-Wege-Abgleich (3-Way-Matching) vergleicht Bestellung, Wareneingang und Lieferantenrechnung. Ziel: nur das bezahlen, was bestellt und geliefert wurde – zu den vereinbarten Preisen. Für Unternehmen ohne großes ERP lässt sich der Prozess mit klaren Rollen, sauberem Datenmodell und automatisierten Workflows schnell und messbar effizient gestalten. Flowers Software bietet dafür einen praxisnahen, flexibel modellierbaren P2P-Prozess inklusive Rechnungsfreigabe, Object-Connect (PO↔WE↔Rechnung) und Audit-Trail.

Andreas Martin
01.10.2025
Weiterlesen
Allgemein

Dokumentenmanagement im Mittelstand: Was zählt – und wie Flowers Papierakten vernichtet

Mittelständische Unternehmen kämpfen mit verstreuten Dateien, manuellen Ablagen und Compliance‑Unsicherheit. Ein modernes Dokumentenmanagement‑System (DMS) löst diese Probleme nicht als weiteres Inselsystem, sondern dort, wo Arbeit passiert: in Workflows, Vorgängen und Teams. Flowers bündelt E‑Akte, OCR & KI‑Zuordnung, revisionssichere Ablage, eIDAS‑Signaturen und Integrationen in einer No‑Code‑Plattform – für schnelleres Finden, automatisierte Freigaben und prüfungsfeste Nachvollziehbarkeit.

Andreas Martin
01.10.2025
Weiterlesen
Allgemein

Jahresabschluss im Mittelstand: Aufgaben, typische Hürden – und wie Flowers unterstützt

Jedes Jahr wieder spitzt sich im Finanzteam alles auf denselben Punkt zu: der Jahresabschluss. In der Praxis zeigt sich, wie viel Zeitdruck, Abstimmungsarbeit und Compliance‑Sorgfalt hier zusammenkommen. Dieser Leitfaden zeigt kompakt, welche Aufgaben grundsätzlich anstehen, wo die größten Pain Points liegen und wie Flowers – der No‑Code‑Plattform Flowers für Workflows, DMS und Buchungsautomatisierung – spürbar entlastet: vom Fast‑Close über Audit‑Trail bis zur Zusammenarbeit mit Steuerberatung und Prüfern.

Andreas Martin
17.09.2025
Weiterlesen