Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flowers-Software GmbH

  1. Allgemeines
    1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und insbesondere für die Lizenzierung von Software oder die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere als Software as a Service Lösung zwischen der Flowers-Software GmbH (im Folgenden „Flowers“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Angebots durch Flowers gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt schriftlich oder in Textform mitgeteilten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Flowers in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
    2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gemäß § 14 BGB.
    3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Flowers ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Flowers in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden mit der Lizenzierung oder Dienstleistung beginnt.
    4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung in Textform durch Flowers maßgebend.
    5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich oder in Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  2. Vertragsschluss
    1. Angebote von Flowers sind freibleibend, das bedeutet, sie enthalten lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot („Auftrag“) abzugeben. Flowers steht es frei, den Auftrag des Kunden schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) für bindend zu erklären.
    2. Ein Vertrag über die von Flowers angebotenen Dienste kommt erst zustande, wenn Flowers den von Kunden erteilten Auftrag durch eine Auftragsbestätigung schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail animmt. 
    3. Die Annahme des Auftrags kann auch konkludent elektronisch durch die erfolgreiche Anlage eines Kundenaccounts über die Internetadresse webapp.flowers-software.com erfolgen.
    4. Soweit sich Flowers zur Erfüllung der vereinbarten Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
  3. Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand des Vertrages ist die von Flowers bereitgestellte und im Angebot bezeichnete Software („Software“) als Software as a Service, die dem Kunden zur Nutzung gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts zur Verfügung gestellt wird.
    2. Inhalt und Umfang der dem Kunden zur Verfügung stehenden Dienste bestimmen sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
    3. Flowers stellt dem Kunden für die Vertragsdauer die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Die Software ist über einen von Flowers unterstützen Internet Browser zu nutzen. Unterstützt werden die Browser Safari, Opera, Internet Browser Edge und Google Chrome. Nicht unterstützt wird Internet Explorer. Die Nutzung der Software erfolgt über die Domain mit der URL: webapp.flowers-software.com.
    4. Der Leistungs- und Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung von Flowers, die dem Angebot beigefügt ist.
    5. Der Kunde kann nach Abschluss des Vertrages beliebig viele Nutzer selbst anlegen; überschreitet er die vertraglich vereinbarte Anzahl von Benutzernamen und Benutzerpasswörtern, wird der Kunde in das nächstgrößere Paket eingestuft und die entsprechenden Kosten für dieses Paket gemäß Ziffer 7.2 berechnet.
    6. Die Nutzung der Cloud umfasst Software-Updates und Hosting entsprechend dem individuell gebuchten Volumen. Sollte der Speicherplatz nicht ausreichen, ist Flowers berechtigt, dem Kunden eine im Vertrag festgelegte, zusätzliche Gebühr pro angefangenen 10 GB zu berechnen.
    7. Flowers entwickelt die Software laufend weiter und ist berechtigt kurzfristig und ohne Vorankündigung Änderungen an der Software durch Updates und Upgrades vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung und/oder Verbesserung der Software dienen.
  4. Speicherung von Kundendaten
    1. Flowers hält, soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Volumen vereinbart ist, einen von Flowers definierten, angemessenen Umfang an Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung und Nutzung der Daten durch den Kunden vor.
    2. Flowers trägt gemäß den Service Levels dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
    5. Flowers wird geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden treffen. Zu diesem Zweck wird Flowers regelmäßige Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
    6. Mit Beendigung des Vertrages wird der Kunde sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, selbständig entfernen und bei Bedarf auf andere Speichermedien überführen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Flowers ist berechtigt, vier (4) Wochen nach Beendigung des Vertrages sämtliche Daten des Kunden auf den Servern unwiderruflich zu löschen.
  5. Laufzeit des Vertrages
    1. Die Laufzeit des Vertrags bestimmt sich nach der vom Kunden im Angebot gewählten Mindestlaufzeit. Sofern die Parteien keine schriftliche Vereinbaung über eine Mindestlaufzeit des Vertrages geschlossen haben, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    2. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der ersten Erfüllungshandlung durch Flowers (Bereitstellung des Links zur Buchung), sofern nichts anderes im Angebot vereinbart ist.
    3. Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der vom Kunden gebuchten Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der vom Kunden gebuchten Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung ist bei Verträgen mit unbestimmer Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten, erstmals zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Vertragsschluss, möglich.
    4. Der Vertrag kann darüber hinaus von jedem Vertragspartner schriftlich fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund lieg vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragspartner, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. 
    5. Ein wichtiger Grund, der Flowers zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von Flowers dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von Flowers nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
    6. Ein wichtiger Grund liegt auch bei einer grundlegenden Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet vor, wenn es dadurch Flowers unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.
    7. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Entrichtung der Gebühr oder eines nicht unerheblichen Teils der Gebühr in Verzug ist.
    8. Ein dem Kunden bereitgesteller Testzugang endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Testzeittraums und muss nicht gekündigt werden.
    9. Die Kündigung des Vertrages hat schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) zu erfolgen.
    10. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der Software.
  6. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Flowers bietet seine Dienste über verschiedene Pakete an. Die jeweiligen Paketpreise sind dem individuellen Angebot an den Kunden zu  entnehmen.
    2. Die vereinbarte Grundgebühr für das vom Kunden gebuchte Paket ist im Voraus an Flowers zu entrichen und wird sofort bei Laufzeitbeginn fällig, bzw. bei Verlängerungen jeweils zu Beginn der Verlängerungsperiode.
    3. Die im Angebot und der Auftragsbestätigung von Flowers angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    4. Zahlungen an Flowers haben per elektronischen Lastschrifteinzug über die in der Webapp genannten Dienstleister, z.B. „Gocardless“, den Zahlungsdienstleister „Chargebee“, oder per Überweisung erfolgen.
    5. Hat der Kunde als Zahlungsart das Lastschriftverfahren gewählt, ist Flowers bei Rücklastschriften berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von pauschal EUR 3,65 pro Lastschrift zu berechnen.
    6. Sollte die fällige Grundgebühr für das vom Kunden gebuchte Paket von dem bei Vertragsschluss angegebenen Kontos nicht rechtzeitig abgebucht werden können, wird der Zugriff der Software unverzüglich gesperrt. Nach Erhalt der fälligen Zahlung wird der Zugriff auf die Software wieder freigeschaltet.
    7. Der Kunde verpflichtet sich, für eine entsprechende Deckung auf das von ihm in der Lastschrifteinzugsermächtigung  angegegebene Konto zu sorgen.
  7. Umfang der Benutzung / Nutzungsrechte
    1. Dem Kunden wird ausschließlich für seine Geschäftszwecke das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die Software abhängig von den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und in der in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben Art zu nutzen.
    2. Eine Nutzung der Software durch mehr als die im vereinbarten Paket genannte Anzahl von Nutzern, Vorgängen und/oder Prozessen ist eine Übernutzung der Software. Der Kunde ist verpflichtet Flowers eine Übernutzung direkt nach Kenntnisnahme mitteilen. Durch die Übernutzung wird dann für den betreffenden Zeitraum automatisch das nächsthöhere Paket für die entsprechende Anzahl an tatsächlichen Nutzern, Vorgängen und/oder Prozessen entsprechend der im Angebot genannten Preise in Rechnung gestellt, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.
    3. Der Kunde darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programmes auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware, das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher und das Ablaufenlassen der Software.
    4. Urheberrechtsvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation der Software dienende Merkmale dürfen von dem Kunden nicht entfernt oder verändert werden.
    5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software in jeglicher Art und Weise ganz oder teilweise umzuarbeiten, zu verändern oder von der Software abgeleitete Werke zu schaffen, die ganz oder teilweise auf der Software basieren. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern Flowers sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist. Dem Kunden ist es weiter untersagt, die Software zurückzuentwickeln, zu übersetzen oder Programmteile aus der Software herauszulösen. Der Kunde ist nicht berechtigt – mit Ausnahme der gesetzlichen Ausnahmen der §§ 69 b) und 69 e) UrhG – die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren, ein Reverse Engineering vorzunehmen oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode abzuleiten. Sofern es dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gestattet ist, ein Reverse Engineering oder ein Dekompilieren vorzunehmen, um die volle Funktionsfähigkeit oder Interoperabilität mit anderen Softwareprogrammen zu erreichen, ist der Kunde verpflichtet, Flowers vor Durchführung jeglicher derartigen Maßnahmen über Art und Umfang der beabsichtigten Handlungen zu informieren. Eine Dekompilierung ist im Übrigen nur zulässig, wenn der Kunde ein schutzwürdiges, berechtigtes Interesse an der Vornahme der Handlung nachweisen kann.
    6. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferte Software sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen sowie des Urheberrechts von Flowers hinzuweisen.
    7. Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten auf den Servern gespeichert werden.
  8. Vermietung und Weitergabe
    1. Jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Vermietung oder anderweitige Überlassung der Software durch den Kunden, insbesondere auch eine Vermietung im Wege des „Application Service Providing (ASP)“ oder „Software as a Service (SaaS)“, ist unzulässig, wenn hierüber nicht eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Flowers getroffen wurde.
  9. Produktaktualisierungen
    1. Flowers wird ggf. zur Behebung eventueller Mängel oder zur Verbesserung und Erweiterung der Funktionalität, Ausführung und Inhalt seiner Produkte aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte Produkte unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages.
  10. Verfügbarkeit
    1. Wird die Software als Software as a Service zur Verfügung gestellt, überlässt Flowers dem Kunden die Software mit einer Verfügbarkeit von 98,2 % im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Flowers liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten.
    2. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Software am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden. Über geplante Nichtverfügbarkeiten und Wartungsarbeiten wird der Kunde im Regelfall rechtzeitig informiert.
    3. Flowers ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr) getätigt.
    4. Wird ein Feature oder eine Dienstleitung, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgeht, dem Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt, so ist Flowers berechtigt, diese ohne Vorankündigung wiedereinzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch kann dadurch nicht geltend gemacht werden.
  11. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
    1. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen, in der nachstehenden Tabelle vereinbarten Zeit ab Zugang der Meldung einer technischen Störung des Kunden (Telefon, Email) oder ab maschineller Fehlermeldung durch den SERVER oder durch das beim Kunden installierte System selbst die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird (Reaktionszeit). Flowers trägt ferner dafür Sorge, die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung ab Eingang der Störungsmeldung gemäß den nachfolgend beschriebenen Zeiträumen zu beseitigen (Wiederherstellungszeit).
      StörungsklasseReaktionszeitWiederherstellungszeit
      11h24h
      24hMit Veröffentlichung des nächsten Releases, spätestens innerhalb eines Monats
      324hSpätestens mit dem übernächsten regelmäßigen Update der Software
    2. Die Störungsklassen werden dabei wie folgt definiert:
      1. Klasse 1 (schwere bzw. den Betrieb verhindernde Störungen): Bsp.: sämtliche oder wesentliche in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Funktionalitäten der Software oder Dienste sind vollständig nicht verfügbar; eine Umgehungslösung existiert nicht.
      2. Klasse 2 (bedeutende bzw. den Betrieb beeinträchtigende Störungen): Bsp.: mindestens drei (3) der in Klasse 1 angesprochenen Funktionalitäten oder Dienste sind wesentlich beeinträchtigt, ohne dass eine Umgehungslösung zur Verfügung steht.
      3. Klasse 3 (minderschwere bzw. den Betrieb nicht beeinträchtigende Störungen) Bsp.: Funktionalitäten oder Dienste sind beeinträchtigt, aber eine Umgehungslösung steht zur Verfügung.
  12. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    1. Der Kunde wird insbesondere:
      1. die zur erstmaligen Bereitstellung und Wartung nötigen Zugangsvoraussetzungen schaffen;
      2. die Software über einen von Flowers unterstützen Internet Browser nutzen.
      3. die Beschränkungen / Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte einhalten;
      4. dafür Sorge tragen, dass alle Rechte Dritter an von ihm verwendeten Material beachtet werden;
      5. die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
      6. vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechend Virenschutzprogramme einsetzen;
      7. Passwörter regelmäßig zu ändern und die Geheimhaltung der ihm und den weiteren Nutzern zugeordneten Benutzernamen und Benutzerpasswörter sicherzustellen. Die Nutzung eines Benutzers durch mehrere Personen (d.h. Teilen eines Accounts / Multi-Accounting) ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Flowers zulässig.
    2. Alle Angaben zur Firma von Flowers durch den Kunden sind im Voraus schriftlich abzustimmen und von ihm freizugeben. Der Kunde stimmt zu, dass Flowers berechtigt ist, die Firma und das Logo des Kunden als Referenz auf seiner Homepage zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, Flowers eine geeignete Grafik seines Firmenlogos zur Verfügung zu stellen.
    3. Die technischen (System-)Voraussetzungen für die Nutzung der Software, wie insbesondere Anbindung an das Internet in ausreichender Bandbreite und Latenz sowie die eigene Hard- und Software-Ausstattung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Die Nutzung der Software setzt eine dem aktuellen Stand der Technik entprechende Hardware und Software (insbesondere Betriebssystem) voraus, das von den jeweiligen Herstellern noch unterstützt und mit Updates versorgt wird. Andernfalls kann es zu einem fehlerhaften Betrieb führen, den Flowers nicht zu vertreten hat. Durch Updates der Software kann es vorkommen, dass sich die Systemvoraussetzungen während der Vertragslaufzeit ändern, wenn Hard- oder Software von den jeweiligen Herstellern nicht mehr unterstützt wird. In diesem Fall trägt der Kunde dafür Sorge, seine Systeme dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken.
  13. Gewährleistung
    1. Flowers macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik unmöglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen erdenklichen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur ein Produkt, das im Sinne der Beschreibung der Software im Rahmen des Vertrags grundsätzlich brauchbar ist.
    2. Aus den in 12.1 genannten Gründen übernimmt Flowers keine Haftung für die völlige Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt Flowers keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen des Kunden genügt oder mit anderen, von ihm ausgewählten Programmen oder Computern zusammenarbeitet.
    3. Dem Kunden obliegt es sicherzustellen, dass die für die Software nötigen Systemvoraussetzungen vorliegen. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- oder Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und Flowers bis zum Übergabezeitpunkt ist Flowers nicht verantwortlich.
    4. Flowers ist zur Gewährleistung nur verpflichtet, wenn die Software sachgemäß behandelt und nicht verändert wurde. Hat der Kunde einen Leistungsausfall Flowers nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass Flowers anderweitig Kenntnis davon hat.
    5. Der Kunde meldet Flowers alle auftretenden Fehler unverzüglich und schriftlich bzw. in Textform (z.B. per E-Mail).
    6. Flowers wird Fehler an der Software, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich einschränken, innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenfrei beseitigen, und zwar nach Wahl von Flowers durch Lieferung einer verbesserten Programmversion oder durch Hinweise zur Beseitigung bzw. Umgehung der Fehlerauswirkung innerhalb der vereinbarten Service Levels.
  14. Haftung
    1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften die Parteien grundsätzlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
    4. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, im Falle der Übernahme einer Garantie sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
    5. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen.
    6. Soweit Flowers technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von Flowers geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
    7. Für den Verlust von Daten und damit zusammenhängenden Schäden aufgrund fehlerhafter Sicherung der Daten durch den Kunden haftet Flowers nicht.
  15. Änderungsvorbehalte
    1. Flowers hat das Recht, diese AGB jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der Software zu ergänzen. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform widerspricht. Flowers verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
    2. Flowers behält es sich vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten,
      1. soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von Flowers angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert;
      2. soweit Flowers damit einer an ihn gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt;
      3. soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken der Software zu beseitigen; oder
      4. soweit dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist.
    3. Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 15 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Flowers behält sich für diesen Fall vor, den gesamten Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem (1) Monat zu kündigen.
  16. Datenschutz
    1. Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
    2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes Flowers von Ansprüchen Dritter frei.
    3. Flowers wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Erfüllung dieses Vertrags erfordert.
    4. Die Verpflichtungen nach 16.1 bis 16.3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich von Flowers liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
    5. Sofern erforderlich, schließen die Vertragspartner nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung ab.
    6. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.
  17. Geheimhaltung
    1. Flowers verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis erlangten vertraulichen Informationen und Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstens Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art und Weise zu vewerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, das heißt auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern, sowohl von Flowers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Flowers erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich Flowers vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen. In Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Flowers, insbesondere Preise, treffen den Kunden entsprechende Verpflichtungen.
    2. Flowers hat mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages eingesetzten Mitarbeitern eine mit 17.1 Satz 1 inhaltsgleiche Regelung vereinbart.
    3. Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.
    4. Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie
      1. ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
      2. der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
      3. der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
    5. Die Verpflichtungen nach 17.1 und 17.2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach 17.4 nicht nachgewiesen ist.
  18. Höhere Gewalt
    1. Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet.
    2. Höhere Gewalt meint dabei ein Ereignis, dass durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen: von einer Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie, Störung der Lieferkette, Streik, über sechs (6) Wochen andauernder und von einer Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf sowie nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets. Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  19. Sonstige Bestimmungen
    1. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
    2. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vetragspartnern, einschließlich aller vergangenen und zukünftigen Rechtsbeziehungen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
    3. Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben, denen diese AGB zugrunde liegen, ist München/Deutschland. Flowers ist jedoch berechtigt, wahlweise auch am Sitz des Kunden, dessen Niederlassung oder am Gericht des Erfüllungsorts zu klagen.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragspartner, eine rechtlich zulässige Regelung oder Handhabe zu vereinbaren, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg entspricht oder am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

 

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22.11.2022

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